Die BVS Hessen / Rheinland-Pfalz / Saar GmbH & Co. KG (Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik und der Sachverständigen für Standsicherheit) ist eine Service-Einrichtung für Architekten, Bauherren und Prüfingenieure in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Anfragen bezüglich der Vergütung können von
- Architekten
- Bauherren/Auftraggebern und
- Prüfingenieuren und Sachverständigen
an die BVS gerichtet werden.
Innerhalb von spätestens 2 Tagen erhalten die Anfragenden schriftlich eine vorläufige Vergütungsermittlung. Diese vorläufige Vergütungsermittlung ist klar strukturiert und weist alle Positionen aus. Die vorläufige Vergütungsermittlung ist für den Empfänger prüfbar aufgebaut, da alle gesetzlichen Grundlagen genannt werden. Auf Verlangen der Empfänger versendet die BVS auch gerne die komplette Gebührenordnung (also die Gesetze und deren Durchführungsbestimmungen) des entsprechenden Bundeslandes. Die Gebührenordnungen für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sind im Internet auf dieser Seite abrufbar.
Für alle Beteiligten besteht durch diese neutrale Stelle der Vorteil einer unabhängigen und objektiven Bewertung des Bauvorhabens.
Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bauherren und BVS bzw. Prüfingenieur/Sachverständiger und BVS steht eine Schiedsstelle, welche von allen Beteiligten angerufen werden kann, zur Verfügung.
Die Einrichtung der Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) ist im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichten der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland eingerichtet worden und in den Gesetzesblättern der Länder festgeschrieben.
Die BVS ist durch die Ausstattung mit moderner Hardware und speziell entwickelter Software in der Lage, schnell und effizient die Ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen. Die Mitarbeiter der BVS wickeln alle Prüfaufträge und den gesamten Zahlungsverkehr für 3 Bundesländer ab.
Abschließend ein wichtiger Hinweis: wenden sich Architekten oder Bauherren direkt an die BVS bezüglich einer Vergütungsermittlung, so stellen diese der BVS bitte einen Satz Baueingabepläne und wenn möglich eine Ermittlung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277-1 zur Verfügung.