Gesetzliche Grundlagen

Bauordnung

Vergütungsregelung

Kostenermittlung

  • Rohbaukosten 2023 ab 01.08.2023
    Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 06.07.2023, S. 494f.
  • Stundensatz nach PPVO (§ 29 (5))
    Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörde des Saarlandes sowie für Amtshandlungen der bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegerinnen und –feger nach der Landesbauordnung (GebVerzBauaufsicht) vom 03.09.2015, geändert durch die Verordnung vom 26. November 2024 (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 12. Dezember 2024)
  • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
    Auszug aus PPVO § 28 (6): „Fahrtkosten für notwendige Reisen, die über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz der Prüfberechtigten oder der Prüfsachverständigen für Standsicherheit hinausgehen, können in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze in Ansatz gebracht werden.“
    Akutell sind dies 0,30 €/km brutto.

Weitere Informationen: Internet-Portal des Saarlandes – Themenportal des Saarlandes Bereich Bauen und Wohnen → Bauaufsicht/Bautechnik…

Eine Sammlung von älteren Gesetzestexten und Rohbaukosten, die wir zu Dokumentationszwecken vorhalten, finden Sie auf der nächsten Seite….


1) Diese Links verweisen auf das Ministerium der Justiz des Saarlandes und dort auf den Unterpunkt Landesrecht.

2) Diese Links verweisen auf die Seite der VPI Saarland e.V..